Fellerstrasse 30: Was tut die Fambau jetzt?

von Fredi Lerch 5. Mai 2021

Nach dem Entscheid der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion darf die Fambau Genossenschaft das Hochhaus an der Fellerstrasse 30 im Tscharnergut nicht abreissen und neu bauen: Die Abbruchbewilligung des Regierungsstatthalters ist aufgehoben.

Die Fellerstrasse 30 ist eines jener achtstöckigen Scheibenhäuser im Tscharnergut, deren Gesamtensemble im Bauinventar der Stadt Bern als «schützenswert» eingetragen ist. Das Hochhaus hat 64 Wohnungen mit zumeist 3 ½-Zimmern und wurde 1959 von der Fambau-Genossenschaft gebaut mit dem Ziel, guten Wohnraum günstig zur Verfügung stellen zu können.

Abreissen oder renovieren?

Als diese Scheibenhäuser ein halbes Jahrhundert später sanierungsbedürftig wurden, renovierte die Fambau zuerst die ebenfalls ihr gehörende Waldmannstrasse 25. Vor vier Jahren war für Fambau-Geschäftsführer Walter Straub im Gespräch mit Journal B klar, dass die Totalsanierung solcher Häuser einerseits «wirtschaftlich nicht sinnvoll» und andererseits unbefriedigend sei, weil zugunsten der Sicherheit für die Bewohner*innen nötige Verbesserungen punkto Erdbebensicherheit, Brandschutz, Rollstuhlgängigkeit oder Anpassungen in Bezug auf die Varietät der Wohnungsgrössen trotz hoher Sanierungskosten wegen der mangelhaften Bausubstanz nicht realisierbar seien.

Deshalb hat die Fambau im Februar 2017 ein generelles Baugesuch gestellt, wonach die Fellerstrasse 30 abzureissen und durch einen äusserlich weitgehend identischen Neubau zu ersetzen sei. Der zuständige Regierungsstatthalter Christoph Lerch hiess dieses Gesuch am 9. Juli 2020 gut. Dagegen wurden bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) drei Beschwerden eingereicht:

• Der Berner Heimatschutz – der auch für den Beschwerdeführer Schweizer Heimatschutz handelt – schrieb am 5. August 2020 in einer Medienmitteilung unter anderem: «Die Entscheidung, ein derart hochwertiges Baudenkmal aufgrund von wirtschaftlichen Beweggründen für den Abbruch freizugeben, schafft ein gefährliches Präjudiz für die Berner Baukultur und öffnet Tür und Tor für weitere Verluste unseres baukulturellen Erbes, insbesondere im Tscharnergut.»

• Die städtische Beschwerde hat Stadtpräsident Alec von Graffenried mittels «Präsidialentscheid» durchgesetzt und ihn später vom Gemeinderat absegnen lassen. Die Beschwerde gewichtet den Denkmalschutz höher als zeitgemässiges, bezahlbares und familienfreundliches Wohnen. Ein bemerkenswertes Vorgehen des Stapis und ein bemerkenswerter Entscheid des RGM-Gemeinderats.

Walter Straub hat auf die Einsprachen mit einem ausführlichen, auf der Fambau-Website allerdings kaum beachteten «Tatsachenbericht» reagiert, in dem er noch einmal begründet, warum «nach den mit dem Pilotprojekt an der Waldmannstrasse 25 gemachten Erfahrungen […] eine Sanierung an der Fellerstrasse 30 so nicht tragbar ist». 

Der Entscheid des Kantons – die Reaktion der Fambau

Mit Datum vom 3. Mai hat nun die BVD ihren 29-seitigen Entscheid vorgelegt. Das Problem sei folgendes: «Die Beschwerdeführenden rügen, die Bewilligung sei zu Unrecht erteilt worden, da dieses schützenswerte Baudenkmal mit verhältnismässigem Aufwand saniert werden könne. Die Beschwerdegegnerin stellt den Schutzwert des Gebäudes in Frage und erachtet dessen Erhalt als unverhältnismässig.» Die BVD hat nun so entschieden: «Zusammenfassend ergibt sich, dass der Erhalt der Liegenschaft an der Fellerstrasse 30 verhältnismässig und ein Abbruch dieses Gebäudes damit nicht zulässig ist. Die Beschwerden sind gutzuheissen und der angefochtene Entscheid ist aufzuheben.» Zwar sprächen «private (wirtschaftliche) Interessen der Beschwerdegegnerin und gewisse öffentliche Interessen für den Abbruch des Gebäudes Fellerstrasse 30 und die Realisierung eines Neubaus». Diese seien jedoch, insbesondere wegen der «hohen Schutzwürdigkeit» der Liegenschaft, «in ihrer Gesamtheit nicht von gleich hohem Gewicht wie die öffentlichen Interessen am Erhalt». Kurzum: In der Stadt Bern sind Baudenkmäler wichtiger als der Wohnraum für die Menschen, die darin leben müssen.

Vor vier Jahren hat Fambau-Geschäftsführer Walter Straub gegenüber Journal B gesagt: «Das Ziel unseres generellen Baugesuchs ist es, einen Entscheid zu provozieren. Falls er nicht in unserem Sinn ausfällt, behalten wir uns den gerichtlichen Weg vor – in extremis bis vor das Bundesgericht.» Im Moment prüft die Fambau den BVD-Entscheid und wird in den nächsten Tagen «bekanntgeben, wie wir weiterfahren werden», wie Straub mitteilt.

Nächste Instanz in diesem Handel wäre das Verwaltungsgericht des Kantons Bern.