Die Eingemeindungsfrage in Muri

von Emil Erne 24. März 2020

Muri gehört zu den finanzstarken Gemeinden in der Umgebung Berns. Seine Haltung war massgeblich für den Ausgang der Eingemeindungsfrage in der Region Bern in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Die Entstehung der Einwohnergemeinde Muri mit den Dörfern Muri, Kräyigen und Gümligen basierte auf der kantonalen Verfassung von 1831. Bis 1905 bzw. 1921 hatten die Dorfgemeinden oder Unterabteilungen Gümligen und Muri-Kräyigen eigenes Vermögen und eigene Aufgaben.

Das stadtnah gelegene Gebiet prägten habliche Bauerndörfer, zwei prächtige Schlösser, mehrere herrschaftliche Landgüter und stattliche Bauernhäuser. 1859 erfolgte die Eröffnung der Bahnlinie Bern−Thun mit einem Stationsgebäude in Gümligen; kurz danach wurde die Linie Bern−Luzern ebenfalls via Gümligen geführt. Der Eisenbahnbau zog vorerst kein wesentliches Wachstum nach sich.

Grössere Auswirkungen zeitigten erst die Vorortsbahn von Bern nach Worb, die seit 1898 Muri und Gümligen bedient, sowie der Bau der Kirchenfeldbrücke und die nachfolgende Bebauung des Kirchenfelds, die auch auf die Nachbargemeinde ausstrahlte. Bemerkenswert ist die noch heute feststellbare getrennte Entwicklung des Gemeindeareals: der Bebauungsplan von 1906 ermöglichte es Muri, zu einer ruhigen Villenvorstadt für steuerkräftige Zuzüger zu werden, während sich in Gümligen die Industrialisierung dank dem Bahnanschluss durchsetzte (1909 Teigwarenfabrik, 1918 Suppen- und Bouillon-Produktion, ab 1923 HACO als grösster Betrieb in der Gemeinde). Von 1880 bis 1940 verfünffachte sich der Gebäudebestand; er ist seither kontinuierlich weiter angestiegen. Beamte und Geschäftsleute, die in Bern arbeiten und in Muri wohnen, einige grosse Steuerzahler und ein verhältnismässig niedriger Steuerfuss verschafften Muri die finanzielle Stärke.

Kategorische Absage

Als 1915 Vertreter des Kantons und der Stadt Bern sowie der Gemeinden Bümpliz, Köniz, Muri und Bolligen im Berner Rathaus ein erweitertes Eingemeindungsprojekt besprachen, gab der damalige Gemeindepräsident von Muri, Johann Baumann, Folgendes zu Protokoll:

«Die Gemeinde Muri ist einer Eingemeindung abgeneigt, da für sie kein Bedürfnis vorliegt. ‹Muri ist wohl so› und kann nicht das Opfer dafür werden, dass andere finanziell schlecht gestellte Gemeinden den Anschluss an Bern suchen, auch wenn Bern von da her Lasten übernehmen muss.»[1]

Muri geriet für diese Haltung unter Beschuss und rechtfertigte sich damit, dass schliesslich auch Bern seinen eigenen Vorteil in den Vordergrund stelle, wenn es nicht nur die verarmten Ortschaften Bümpliz und Ostermundigen aufnehmen wolle.

Eine öffentliche Versammlung in Muri mit über 160 Stimmberechtigten beschloss 1923 einstimmig, die Fusion mit Bern abzulehnen, und beauftragte die Behörden, «sich einer eventuellen zwangsweisen Eingemeindung mit allen ihr gesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln zu widersetzen».Zwar seien einer Verschmelzung gewisse Vorteile nicht abzusprechen, aber die Nachteile würden «diese äusserst geringen Vorzüge unverhältnismässig überwiegen».[2]

In einer Beilage des Berner Tagblatts von 1924 zum Thema «Eingemeindung von Vororten» wurde vorgerechnet, dass Muri mit nur 3 % der Einwohner von Bern höchstens zwei Vertreter im Stadtrat zugute hätte, deren Einfluss gleich null wäre. Zudem könnte die Finanzkraft der kleinen Gemeinde der Stadt Bern auch nicht viel helfen, aber Muri müsste auf seine Identität verzichten und wäre in jeder kleinen Frage von Bern abhängig. Auch an der Sitzung der vom Regierungsrat eingesetzten «Ausserparlamentarischen Kommission zur Eingemeindung von Aussengemeinden der Stadt Bern» vom 28. Januar 1925 betonte der damalige Gemeindeschreiber, seine Gemeinde sei nicht bereit, ihre Selbständigkeit aufzugeben. Damit war die Eingemeindungsfrage für Muri erledigt. Immerhin beteiligte sich Muri 1941 an der Sanierung Bremgartens mit einem einmaligen Beitrag von 5000 Franken.