Die Eingemeindungsfrage in der alten Einwohnergemeinde Bolligen

von Emil Erne 18. März 2020

Obwohl Bolligen, Ittigen und Ostermundigen bis 1982 ein und dieselbe Gemeinde waren, verhandelten sie bereits Anfang des 20. Jahrhunderts je separat mit der Stadt Bern. Die verworrene Geschichte der «Viertelsgemeinden» im Nordosten der Stadt Bern.

Die heute selbständigen Gemeinden Bolligen, Ittigen und Ostermundigen im Nordosten und Osten der Stadt Bern bildeten bis 1982 eine Gesamtgemeinde, die sich im Gefolge der liberalen Verfassung des Kantons Bern 1834 als Einwohnergemeinde Bolligen konstituiert hatte. Die Einwohnergemeinde Bolligen war aber alles andere als ein einheitliches Gemeinwesen. Unter oder neben ihr bestanden weiterhin althergebrachte Gemeinschaften von Güterbesitzern, Dorfschaften oder Dorfgemeinden, Viertelsgemeinden und Schulgemeinden mit je eigenen Reglementen. In keiner anderen Gemeinde des Kantons Bern gab es so viele Unterabteilungen, die so viele Aufgaben selbständig lösten. 1923 wurden 13 Unterabteilungen im Einwohnergemeinde-Reglement Bolligen rechtsgültig verankert.

Entstehung

Der erste Landbesitz der Stadt Bern vor ihren Toren bestand um 1300 aus den vier Kirchspielen Muri, Vechigen, Stettlen und Bolligen. Das Kirchspiel Bolligen gliederte sich seinerseits in die Viertel Bolligen, Ittigen, Ostermundigen und Ferenberg. Innerhalb dieser Verwaltungsbezirke existierten zahlreiche Dorfschaften, die über die landwirtschaftliche Nutzung hinaus vielfältige Aufgaben im Strassen-, Feuerwehr- und Schulwesen erfüllten.

Die Einwohnergemeinde Bolligen von 1834 liess diese Untereinheiten bestehen. In den Vierteln Ittigen und Ostermundigen schlossen sich die Dorfschaften im Laufe des 19. Jahrhunderts zu je einer Viertelsgemeinde zusammen. Das Wort «Viertelsgemeinde» verlor nach und nach den ursprünglichen Sinn als Mengenbegriff und wurde synonym für «Bezirk» verwendet. (So bezeichnet auch «Quartier» in einer Stadt längst nicht mehr den vierten Teil eines Ganzen).

In den Vierteln Bolligen und Ferenberg hingegen fanden die 10 Dorf- und Schulgemeinden erst 1945 zur Viertelsgemeinde Bolligen zusammen. Damit war das «Zweigemeindesystem» komplett: einerseits war die Einwohnergemeinde Bolligen als Gesamtgemeinde für das Finanz- und Steuerwesen sowie das höhere Schulwesen des gesamten Gebiets zuständig; andererseits erfüllten die drei Viertelsgemeinden Ittigen, Ostermundigen und Bolligen je für ihr Territorium alle weiteren Aufgaben wie das übrige Schulwesen, das Strassen- und das Löschwesen sowie die örtliche Polizei. Da keine klare Über- resp. Unterordnung zwischen Einwohnergemeinde und Viertelsgemeinden bestand, prägten stetige Kompetenzstreitigkeiten die Geschicke dieses Politkosmos. Wichtige Abstimmungen mussten sowohl der Einwohnergemeinde wie auch den Unterabteilungen vorgelegt werden.

Die komplizierte Entstehungsgeschichte erklärt, warum in Bolligen die Eingemeindungsfrage von Anfang an mit dem Kampf um die Zentralisation, also die Bildung einer homogenen Einwohnergemeinde, oder die Dezentralisation, d.h. die Aufwertung der Viertelsgemeinden zu selbständigen Einwohnergemeinden, verbunden war.

Eingemeindung in die Stadt Bern?

Die Diskussion um einen Zusammenschluss mit der Stadt Bern wurde durch Ostermundigen angestossen. 1913 richtete die Viertelsgemeinde erstmals das Begehren an die Stadt Bern um Eingemeindung infolge der damaligen Wohnsitz- und Steuerverhältnisse (damals wurde das Einkommen auswärts Arbeitender am Arbeitsort versteuert, nicht am Wohnort). Als Konsequenz des Wachstums der Stadt seit dem Ende des 19. Jahrhunderts suchten vor allem Bauarbeiter in der Umgebung der Stadt billigen Wohnraum inklusive Pflanzland. Das stadtnahe Ostermundigen wurde zur Arbeitersiedlung. Metallarbeiter der Zentralheizungsfabrik Zent AG, Arbeiter der Kartonfabrik Deisswil sowie Zeughausangestellte, Bereiter und Pferdewärter der Militäranstalten auf dem Beundenfeld gesellten sich hinzu. Sie alle versteuerten nach dem damaligen Steuergesetz ihr Einkommen am Arbeitsort, also in Bern und in Stettlen; ihre Kinder aber besuchten die Schulen in Ostermundigen und belasteten damit die Gemeindefinanzen, über welche die Väter das Stimmrecht hatten, ohne steuerpflichtig zu sein. Ostermundigens Lage war allerdings noch nicht so trostlos wie jene von Bümpliz, das mit den gleichen Problemen zu kämpfen hatte.

Der Gemeinderat der Stadt Bern prüfte beide Fälle gewünschter Eingemeindung gemeinsam. Er kam Anfang 1915 zum Schluss, dass die Stadt an den unhaltbaren Zuständen in Bümpliz und Ostermundigen nicht schuld sei, dass die finanziellen Opfer einer Eingemeindung der städtischen Bevölkerung nicht zuzumuten seien und dass eine Revision des kantonalen Gemeinde- und Steuergesetzes die Lage verbessern müsste. Ferner sollten nicht nur in finanzielle Notlage geratene Vororte aufgenommen werden – eine umfassende Eingemeindungspolitik müsste eine zukünftige Grossstadtgemeinde mit natürlicher Abgrenzung vorsehen.

Bisher war Ostermundigen auf eigene Faust vorgegangen. Mitte 1915 wandte sich dann die Viertelsgemeinde an den Einwohnergemeinderat Bolligen, erklärte ihre Notlage, bezeichnete die Eingemeindung in die Stadt Bern als einzige dauerhafte Lösung und beantragte die Abklärung der Eingemeindung der ganzen Gemeinde Bolligen (inklusive aller Unterabteilungen). Tatsächlich entschied sich 1916 die Einwohnergemeindeversammlung Bolligen mit grosser Mehrheit gegen eine Zentralisation (d.h. die Aufhebung der Unterabteilungen und die Übertragung sämtlicher Kompetenzen auf die Einwohnergemeinde) und für Verhandlungen mit Stadt und Kanton Bern. Doch infolge der komplizierten Rechtsverhältnisse in Bolligen blieben die Verhandlungen bald stecken. Der Kanton drängte hingegen auf eine Lösung im Falle von Bümpliz, und so wurde 1919 nur dieses eingemeindet.

Von der Zentralisationsfrage zur Dezentralisation

An einer Konferenz von Vertretern von Kantonsregierung, Stadt, Bolligen und Muri im Berner Rathaus Ende Juni 1919 erklärte die Stadt kategorisch, sie nehme Bolligen nur zusammen mit Muri auf; die Stadt habe durch den Ersten Weltkrieg finanziell gelitten und Bümpliz verursache als neuer Stadtteil bis zu achtmal mehr Kosten als angenommen. In Bolligen schwand die Solidarität mit Ostermundigen, u.a. infolge des neuen Steuergesetzes, das die Besteuerung am Wohnort einführte.

Nur der Einwohnergemeinderat der Gesamtgemeinde blieb bei der Auffassung, dass die Eingemeindung in die Stadt die richtige Lösung sei und einmal kommen werde wie anderswo bei Gemeinwesen an grossstädtischen Peripherien. Die Voraussetzung dazu war allerdings die vorgängige Zentralisation der Viertelsgemeinden, da Bern nicht mit den einzelnen Unterabteilungen der Gesamtgemeinde verhandeln würde. So reichte die Viertelsgemeinde Ostermundigen 1928 das Begehren um sofortige Zentralisation der Gesamtgemeinde Bolligen ein. Es sollte aber noch 50 Jahre dauern, bis nach langem, teils hitzigem Hin und Her von Vorstössen, Berichten und unaufhörlichen Diskussionen in zuletzt vergifteter Atmosphäre im November 1978 der Volksentscheid gegen die Zentralisation und für die Verselbständigung der drei Viertelsgemeinden fiel. 1980−1983 vollzog sich die Bildung der selbständigen Gemeinden Bolligen, Ittigen und Ostermundigen in ihrer heutigen Form.

Sonderfall Ostermundigen

Von Ostermundigen waren sowohl die Bestrebungen für die Eingemeindung in die Stadt Bern wie auch für die Zentralisation der Viertelsgemeinden Ostermundigen, Bolligen und Ittigen ausgegangen. 1956 prüfte die Viertelsgemeinde Ostermundigen einen Vorstoss zur Loslösung von der Einwohnergemeinde Bolligen und der Aufspaltung der Gesamtgemeinde. In der Zwischenzeit hatte der Ort sich dank guter Verkehrslage vom Arbeiterquartier zur Angestellten- und Beamtensiedlung entwickelt und eine bessere Finanzlage erreicht. Auch Gewerbebetriebe waren entstanden, und statistisch wuchs Ostermundigen 1962 zur Stadt, blieb aber verwaltungsmässig vom ländlichen Bolligen abhängig.

1978 aber lehnten die Ostermundiger Stimmberechtigten als einzige sowohl die Zentralisation als auch die Dezentralisation ab und votierten damit für den allseits unbefriedigenden Status quo. Über die Gründe gibt es nur Mutmassungen: vielleicht befürchtete man eine finanzielle Schlechterstellung; auch hofften gewisse Teile der SP wohl, den Weg zur Zentralisation, die wuchtig verworfen worden war, und damit zu einem späteren Anschluss an Bern nicht zu verbauen. Der Volksentscheid der Gesamtgemeinde zugunsten ihrer Aufspaltung in Bolligen, Ittigen und Ostermundigen war indes rechtlich bindend, und Ostermundigen musste sich fügen. Die Bildung der drei Gemeinden schuf klare Verhältnisse und vereinfachte die regionale Zusammenarbeit, die anstelle der Eingemeindung im Verlaufe des Jahrhunderts immer wichtiger geworden war.