Die Eingemeindungsfrage in Bremgarten

von Emil Erne 13. März 2020

Lange Zeit galt die Eingemeindung von Bremgarten als allerletzte Massnahme. Stattdessen griff die Stadt Bern der kleinen Nachbarsgemeinde mit finanzieller Unterstützung unter die Arme. Heute sieht die Ausgangslage anders aus.

In Bremgarten gilt es zu unterscheiden zwischen der Kirchgemeinde und der Einwohnergemeinde. Die Kirchgemeinde setzte sich ursprünglich aus drei Körperschaften zusammen: Der Herrschaft Reichenbach, die 1832 zur Einwohnergemeinde Zollikofen wurde; dem Stadtgerichtsbezirk Bremgarten, der 1832 die Einwohnergemeinde Bremgarten-Stadtgericht bildete und 1880 politisch und kirchlich mit Kirchlindach fusionierte; und der patrizischen Herrschaft Bremgarten, die Schultheiss Hans Franz Nägeli (um 1497−1579), der Eroberer der Waadt, 1545 begründet hatte. Sie konstituierte sich 1832 als Einwohnergemeinde Bremgarten-Herrschaft und heisst seit 1880 offiziell Bremgarten bei Bern. Sie ist eine der kleinsten Gemeinden des Kantons Bern.

Kirchliche Eingemeindung

Ab 1880 umfasste die Kirchgemeinde Bremgarten nur noch Zollikofen und Bremgarten bei Bern. 1940 wurde Zollikofen zur eigenen Kirchgemeinde, während Bremgarten sich kirchlich der Pauluskirchgemeinde der Stadt Bern anschloss.

Dieser Anschluss war von langer Hand vorbereitet worden: In Bremgarten war man überzeugt, dass die kirchliche Fusion die politische mit der Stadt Bern nach sich ziehe. Dem war aber keineswegs so; vielmehr erwies sich die Eingemeindungsfrage als Dauerbrenner zwischen 1918 und 1952.

Bremgarten drängt auf Eingemeindung

Die sozialen und politischen Probleme Bremgartens hatten ihre Ursachen in der baulichen Expansion und in der Bevölkerungspolitik des letzten Herrschaftsherren am Ende des 18. Jahrhunderts, des aufgeklärten Patriziers Albrecht Frisching (1735−1813). Dieser siedelte einfache Handwerker und Taglöhner an, zu denen später Fabrikarbeiter hinzukamen. So entstand eine Bevölkerungsstruktur, bei welcher jede mit Arbeitslosigkeit verbundene Schwankung der Wirtschaftskonjunktur für die Gemeinde katastrophale Folgen hatte.

Der Erste Weltkrieg verschlechterte die Finanzlage dramatisch. Auch der Wechsel des Steuerdomizils vom Arbeitsort zum Wohnort im kantonalen Steuerrecht 1918 brachte keine wesentliche Verbesserung. So stand bald die Eingemeindung in die Stadt Bern zur Diskussion.

1925 wurde allerdings im Grossen Rat festgestellt, dass eine zwangsweise Eingliederung in die Stadt Bern nicht in Frage komme. Diverse Konferenzen befassten sich mit der Problematik. Nachdem die Wirtschaftskrise der 1930er-Jahre die Lage erneut drastisch verschlimmert hatte, wandte sich Bremgarten 1934 mit einem dringenden Hilferuf um Eingemeindung in die Stadt Bern an den Regierungsrat. Dieser wollte aber die Eingemeindung nur als allerletzte Massnahme zulassen. Während Bremgarten die Eingemeindung mit Nachdruck forderte, wollte die Stadt Bern die verarmte Gemeinde nur als Teil eines allgemeinen grösseren Eingemeindungsplanes aufnehmen. Bremgarten lebte derweil von Anleihen, die der Kanton garantieren musste.

Sanierungsübereinkunft

Ein Bericht der kantonalen Gemeindedirektion über die wirtschaftliche, rechtliche und finanzielle Lage Bremgartens kam 1938 zum Schluss, statt einer Fusion gegen den Willen der Stadt Bern sei es besser, Bremgarten zu ermöglichen, seine Aufgaben weiterhin als selbständige Gemeinde zu erfüllen «unter vermehrter Heranziehung der Hilfe der Gemeinde Bern». Nach mühsamen Verhandlungen gelang 1941 eine Übereinkunft zwischen Kanton, Stadt, Muri und Bremgarten: Kanton und Stadt leisteten für 10 Jahre namhafte Beiträge und Muri steuerte einen einmaligen Beitrag von 5000 Franken bei. Der Preis war eine gewisse Finanzaufsicht über die Empfängerin. Diese Sanierung brachte eine finanzielle Entlastung, war aber längerfristig keine befriedigende Lösung. Rückblickend urteilte der Lokalhistoriker: «Bremgarten stand 1945 auf dem tiefsten Punkt seiner Geschichte.»[1]

Im Jahr darauf, 1946, sprach sich die Gemeindeversammlung von Bremgarten einstimmig für die Eingemeindung in die Stadt Bern aus. Die Stadt dagegen zog die grundsätzliche Prüfung der Frage in die Länge und verhandelte weiter mit dem Regierungsrat über andere Möglichkeiten. In dieser Zeit  verbesserte sich Bremgartens Lage dank den Zuschüssen von Kanton und Stadt sowie der Konjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg.

Gemeindeverband

1950 signalisierte die Stadt Bern die Bereitschaft zu einer Verbandslösung anstelle der Eingemeindung. Darauf sistierte der Regierungsrat das Eingemeindungsverfahren. Die zügig vorangetriebenen Verhandlungen zwischen Bern und Bremgarten unter dem Vorsitz des kantonalen Gemeindedirektors führten einerseits zu einem Organisationsreglement, das als Verbandszweck die Koordination im Planungs-, Strassen-, Kanalisations-, Bau- und Verkehrswesen vorsah, und andererseits zu einer ergänzenden Übereinkunft, welche jährliche Beiträge der Stadt Bern von maximal hunderttausend Franken zusicherte, befristet auf zehn Jahre. Die Zahlungen sollten später zurückerstattet werden, soweit die finanziellen Verhältnisse Bremgartens es erlaubten. 1952 nahmen sowohl die Stadtberner Stimmberechtigten wie auch die Gemeindeversammlung Bremgartens den Gemeindeverband Bern–Bremgarten deutlich an.

In der Gemeinde Bremgarten war nach dem Weltkrieg der Wille zur Selbständigkeit und zur Selbstverwaltung wieder erwacht. Dieser Wille war eine wichtige Grundlage für die Verbandslösung. Auch parteipolitisch hatte sich in Bremgarten das Blatt gewendet: Nachdem von 1920 bis 1951 stets die 1891 gegründete Sozialdemokratische Partei den Gemeindepräsidenten gestellt hatte, wurde 1951 Oskar Hausammann, Direktor der AG Berner Tagblatt und Mitglied der Bürgerlichen Vereinigung, in dieses Amt gewählt. Für die in Kanton und Stadt dominierenden Bürgerlichen war er offenbar ein glaubwürdigerer Verhandlungspartner als seine sozialistischen Vorgänger.

Die Stadt Bern zahlte von 1953 bis 1962 insgesamt eine Million Franken. Die Verbesserung des Strassennetzes, die Sicherung der Wasserversorgung und die Anlage der Kanalisation steigerten die Anziehungskraft der Vorortsgemeinde; die Nachfrage nach Bauland wuchs. Der Gemeinde ging es allmählich besser, die vereinbarte Rückerstattung konnte Bremgarten allerdings auch 1990 noch nicht zugemutet werden.

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Literatur:

Eduard M. Fallet: Bremgarten – Lese- und Schaubuch zur Geschichte des Kirchspiels Bremgarten sowie der Gemeinden Zollikofen, Bremgarten-Stadtgericht und Bremgarten bei Bern. Bern 1991 (Berner Heimatbücher, 141).


[1] Eduard M. Fallet, Bremgarten, S. 412.