Sparpaket: Grosser Rat ist teuer

von Sandra Künzi 27. November 2017

Sandra Künzi hat sich durch die 155 Punkte des kantonalen Entlastungspakets durchgearbeitet, welches derzeit im grossen Rat diskutiert wird. Ein persönliches Fazit in acht Punkten.

In der aktuellen Session befasst sich der Grosse Rat des Kantons Bern, also unser kantonales Parlament, mit dem sogenannten Entlastungspaket. Abgesehen von der Frage, ob ein Paket das richtige Symbol für Erleichterung ist, fragt sich, wovon man sich denn entlasten will? Und deshalb habe ich es gelesen! Das Entlastungspaket. Es besteht aus 155 Massnahmen, fein säuberlich und unaufgeregt technisch im Bericht des Regierungsrates vom 28. Juni 2017 aufgelistet. Nein, literarisch ist das nicht, aber dennoch spannend und natürlich zeitaufwändig. Da muss die interessierte Bürgerin schon mal einen Sonntag opfern, wenn sie sich ernsthaft mit den politischen Belangen des Kantons auseinandersetzen will. Aber selbst dann wird sie nur teilweise durchblicken, denn die Materie ist anspruchsvoll und grosser Rat teuer. Nachdem ich die 155 Massnahmen gelesen habe, komme ich zu folgendem subjektivem Fazit ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit:

1. … lässt uns Bauern im Hagel stehen!

Streichung der kantonalen Beiträge zur Behebung von nicht versicherbaren Elementarschäden nach Naturereignissen.

2. … wertet unsere nicht-universitären Berufe ab!

Reduktion «Projekt Ausbildungsqualität», Kürzung der geplanten Massnahmen zur Sicherung der betrieblichen Ausbildungsqualität in nichtuniversitären Gesundheitsberufen.

3. … führt zu mehr Kosten!

Kürzung der nicht-stationären Psychiatrieversorgung. Hier habe ich mich gefragt: Führt die Kürzung von ambulanten Angeboten nicht zu mehr Hospitalisierungen? Und ist stationär nicht teurer als ambulant?

4. … trifft besonders uns Alte!

Kürzung Beiträge Tagesstätten im Altersbereich um CHF 5.– pro Tag.

Erhöhung der Patientenbeteiligung Spitex: Für alle, die das 65. Altersjahr erreicht haben, gilt eine Patientenbeteiligung von max. CHF 15.95 pro Tag.

Reduktion Versorgungspflichtbeiträge an Spitex-Institutionen pro Bewohner (nicht leistungsabhängiger Teil) auf 50% der bisherigen Abgeltung. Die Finanzkommission des Grossen Rates stimmt hier nur teilweise zu. Sie will eine weniger weitgehende Reduktion.

Reduktion auf die notwendigsten Dienstleistungen/Angebote im Altersbereich (Stichwort: Optimierung Spezialverträge im Altersbereich).

Den Bezügern von Ergänzungsleistungen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, wird die Tagestaxe als Ausgabe anerkannt. Die Taxe besteht aus den vier Elementen Betreuung, Pflege, Hotellerie und Infrastruktur.Die Massnahme sieht vor, im Bereich der Heime auf der Pflegeheimliste die höchstmöglich anrechenbaren Heimkosten im Bereich Hotellerie um 2.50 Franken pro Person und Tag zu senken. Damit ist allerdings die Finanzkommission des grossen Rates nicht einverstanden. Sie will keine derartige Reduktion.

5. … trifft besonders uns Kinder und Jugendliche!

Lineare Kürzung der Staatsbeiträge: Kürzung der Staatbeiträge bzw. Tarife bei den Behindertenangeboten Kinder und Jugendliche sowie für erwachsene Behinderte um 1.7%.

Streichung der Praktika bei der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA).

Streichung der Beiträge für Projekte im Kinder- und Jugendbereich, wie z.B. Jugendparlament, sowie Aufhebung der KKJ (Kommission zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen).

Reduktion der J+S -Kurse per 2018 um rund 20 Prozent. Die Finanzkommission des Grossen Rates ist gegen diesen Abbau, schlägt im Gegenzug aber eine Erhöhung der Kursgebühr von 10.- pro Teilnehmer und Tag vor.

Reduktion oder Streichung des Angebotes der Jugendcamps zur Förderung von Bewegung bei Kindern und Jugendlichen.

Im 8. und 9. Schuljahr soll pro Klasse je eine Lektion abteilungsweiser Unterricht weniger angeboten werden als ursprünglich mit Einführung des Lehrplans 21 geplant. Abteilungsweiser Unterricht ist Unterricht in Halbklassen, welcher verstärkte Betreuung/Individualisierung ermöglicht.

Reduktion der Lektionen für die Integration und besonderen Massnahmen (IBEM) ab 1. August 2018. IBEM-Lektionen werden in den Gemeinden jeweils für die integrative Förderung durch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, für die Logopädie, die Psychomotorik aber auch für Deutsch als Zweitsprache u.a. eingesetzt. Es könne laut Bericht des Regierungsrates nicht ausgeschlossen werden, dass die Massnahme Mehrkosten im Behindertenbereich auslöst (mehr übertritte in Sonderschulen). Die Finanzkommission ist gegen diese Massnahme.

Verzicht auf Beiträge des Kantons an die Schülertransportkoste. Die Gemeinden sollen allen für die Organisation und Finanzierung der Schülertransporte in die Schulhäuser selber verantwortlich sein. Die Finanzkommission des Grossen Rates ist allerdings dagegen.

6. … trifft besonders uns Menschen mit Behinderungen

Lineare Kürzung der Spezialverträge (flankierende Massnahmen) im Behindertenbereich, Reduktion auf die notwendigsten Leis- tungen/Angebote.

7. … trifft besonders uns Alleinerziehende, Ausgesteuerte, Sozialhilfeabhängige

Reduktion Unterstützungsleistungen für Sozialhilfebeziehende um 10% bzw. 15% (18-25jährige, Vorläufig Aufgenommene).

8. … führt längerfristig zu Mehrkosten, weil es bei der Prävention spart!

Massnahmenpaket Suchthilfe und Gesundheitsförderung

  1. Streichung der Staatsbeiträge für die heroingestützte Behandlung: CHF 660’000.
  2. Leistungsabbau im Bereich mobile Schadenminderung und Substitu- tion: CHF 450’000.
  3. Leistungsabbau im Bereich der Gesundheitsförderung und (Sucht-) Prävention: CHF 700’000.
  4. Schliessung Haus Gümmenen: CHF 55’000.
  5. Mehrerträge aus Drittmitteln (Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz) durch kombiniertes Kantonales Aktionsprogramm (KAP): CHF 85’000.
  6. Streichung der Unterstützung für nationale Fachorganisationen der Suchthilfe und Suchtprävention: CHF 50’000.