Sie isch vom Amt ufbotte gsy (Teil 3)

von Anonyme/r Autor/in 18. Januar 2019

Der dritte Teil eines eindrücklichen Erfahrungsberichts einer Odyssee durch die Sozialhilfebehörden. Hier finden sie Teil 1 und Teil 2.

11. September – Zurück auf Feld eins

«Und, nervös?», fragt uns Frau Engerer lächelnd. Es ist der zweite Termin beim Sozialdienst Bern. Am Morgen hatte Amélie ihren ersten Termin beim RAV in Bern, der schwer an Sinnlosigkeit zu überbieten war, dafür unsere To-Do-Liste nochmals «bereicherte». Ich bezweifle, dass auf Frau Engerers Begrüssung eine negative Entscheidung folgen wird. Ich kann ihr auch ansehen, dass sie sich für Amélie freut. Trotzdem irritiert mich die Frage ein wenig: Es ist ja nicht so, als warteten wir hier auf die Lottozahlen. Eine negative Entscheidung würde Amélie nämlich komplett in die Apathie treiben. Eine positive bedeutete eine kurze Erleichterung, einen kleinen Schritt vorwärts. Danach müssen wir uns immer noch mit den Schulden, der Jobsuche, dem Studium und psychologischer Hilfe auseinandersetzen, ganz zu schweigen von den familiären Problemen. Und dann vielleicht mal Amélies WG-Probleme lösen. «Ich musste zwar etwas dafür kämpfen, aber wir können Frau Schreiber für den Monat September unterstützen, unter der Bedingung, dass sie bis am 16. September ihren Wohnsitz nach Biel verlegt und sich beim Sozialdienst Biel anmeldet.» Sie bietet an, das Dossier von Amélie nach Biel zu schicken, damit wir unter Umständen nicht mehr alle Dokumente neu einreichen müssen. Eine Garantie dafür kann sie uns aber nicht geben, da jede Gemeinde das selbstständig handhabt.

Dann besprechen wir das Budget für den Monat September. Amélie hat als Einzelperson in einer WG Anspruch auf 1331.20 Franken, wovon 271.10. vom Sozialdienst zurückgehalten werden, weil die Krankenkassenprämie direkt von ihm bezahlt wird. Normalerweise wäre der Grundbedarf etwas höher, aber da Amélie noch verdient, wird vom Grundbedarf auch noch der Lohn abgezogen. Im Monat August lag dieser bei 399.20 Franken. Wegen ihrer Arbeitstätigkeit erhält sie aber eine Zulage von 100.– Fr. – ein «Zückerchen» für ihre Integrationswilligkeit in den Arbeitsmarkt. In Anbetracht dessen, dass Amélie schon immer gearbeitet hat, eine Absurdität. Bevor die Zahlung ausgelöst werden kann, muss Amélie nochmals einige Dokumente einreichen und andere unterzeichnen. Es geht darum, dass alle potentiellen Einkünfte wie die Arbeitslosenentschädigung oder Stipendien an den Sozialdienst gehen. Zudem muss sie ihr Einverständnis geben, überwacht zu werden, sollte der Sozialdienst Zweifel an ihren Angaben haben. Ich kann mir nach diesem finanziellen und persönlichen Striptease aber gar nicht mehr vorstellen, was Amélie hätte verbergen können. Hätte sie noch was auf Offshore-Konten gehabt, hätten wir uns dieses Verfahren gespart.

Ich erkundige mich bei Frau Engerer, ob Amélie einen Arzttermin vereinbaren könne und wie wir mit der Rechnung vorgehen müssen. Denn um eine Arztrechnung zu bezahlen, reicht das Budget nie und nimmer aus. Frau Engerer erklärt uns, dass der Sozialdienst Arztrechnungen nicht direkt bezahlt. Entweder der Klient oder die Klientin oder die Krankenkasse müssten die Rechnung zuerst bezahlen. Der Sozialdienst erstattet die Rechnungen erst zurück, wenn die Franchisenabrechnung vorliegt. Ausgerechnet Amélies Krankenkasse ist aber die einzige in der ganzen Schweiz, die das Tiers-Payant-Modell nicht akzeptiert, also keine Rechnung im Voraus bezahlt. Aber das sollten wir erst später erfahren, als Amélie eine Arztrechnung erhält, auf der sie sitzen bleibt.

In Bezug auf die Schulden und Betreibungen sagt Frau Engerer, dass wir sie laufen lassen müssen, da der Sozialdienst keine Schulden bezahlt. Zuvor haben wir uns mit den Gläubigern in Kontakt gesetzt und Amélies Situation erklärt. Beide antworteten innerhalb eines Tages, dass sie verpflichtet seien, die Betreibungen weiterzuziehen, wenn Amélie zahlungsunfähig sei. Abgesehen davon, dass die Notlage einer Person dadurch immer schlimmer gemacht wird, ergibt das für mich auch ökonomisch keinen Sinn. Wir haben eine Ratenzahlung vorgeschlagen, doch stattdessen fallen durch die Betreibungen ständig weitere administrative Gebühren an, die Amélie offenbar nicht bezahlen kann. Sollten die Gläubiger daran interessiert sein, dass sie jemals wieder auf eigenen Beinen steht und ihre Schulden zurückzahlen kann, haben sie den falschen Weg gewählt.

Wir gehen schweigend zu mir nach Hause. Amélie scheint niedergeschlagen, trotz der Feststellung des Sozialdienstes, dass sie Anspruch auf Hilfe hat. Ich kann sie verstehen. Einerseits war es ein kleiner Schritt vorwärts, andererseits müssen wir wieder von vorne anfangen. Zuhause frage ich sie, wie es ihr geht. Sie sagt, dass es vielleicht besser wäre, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wenn es einzig darin besteht, Probleme zu haben. Mir rutscht das Herz in die Hose. Wie Amélie sich fühlt, hängt schon lange nicht mehr ausschliesslich von ihrer Situation ab. Trotzdem habe ich gehofft, dieser kleine Schritt helfe ihr. Müde antworte ich ihr, dass mir ihre Aussage grosse Sorgen bereitet. Und dass es wichtig sei, mit jemandem darüber zu sprechen, denn ausser mir weiss niemand im Detail von ihren Problemen. Sofort macht sie einen Rückzieher. Sie sei sowieso zu feige, um sich selbst umzubringen. Nicht gerade die Art von Rückzieher, die mich beruhigt. Am nächsten Tag reichen wir beim Sozialdienst Bern noch die letzten Dokumente ein, damit das Budget für den Monat September ausbezahlt werden kann. Als Amélie die 1109.30 am 17. September erhält, hat sie bereits eineinhalb Monate mit praktisch null Franken hinter sich. Sie bezahlt ihren Mietrückstand, die laufende Miete für September, die Handy­rechnungen, um es zu entsperren und die Strafe fürs Schwarzfahren. Dann ist das Geld auch schon wieder weg. Trotzdem bringt es Erleichterung. Und da sie das Geld für den Monat September erst Mitte September erhalten hat, sollte es bis Anfang Oktober auch nicht mehr so lange dauern.

16. September–22. Oktober – Sober October

In den darauffolgenden Tagen reichen wir die von den Arbeitgebern ausgefüllten Dokumente bei der Arbeitslosenkasse in Bern ein. Es hat mehrere Wochen gedauert, bis sie sie uns zurückgeschickt haben. Amélie verlegt ihre Schriften nach Biel und meldet sich beim dortigen Sozialdienst. Ob sie denn mit ihrem Bachelorabschluss nicht arbeiten könne, wird sie gefragt. Ihr wird mehr oder weniger dieselbe Liste an einzureichenden Dokumenten ausgehändigt wie beim Sozialdienst Bern. Nach einigen Tagen erhält der Sozialdienst Biel das Dossier von Amélie aus Bern. Trotzdem muss sie einige Dokumente nochmals einreichen, die sie bereits einmal eingereicht hat. Und dann geschieht einmal nichts, ausser, dass der Sozialdienst verlauten lässt, für ihr Eintreten auf das Dossier sei zuerst eine Entscheidung der Arbeitslosenkasse notwendig. Die Arbeitslosenkasse ihrerseits fordert auch immer wieder Dokumente und Erklärungen ein und lässt sich Zeit. Die Verlegung des Dossiers vom RAV Bern zum RAV Biel und von der Arbeitslosenkasse Bern zur Arbeitslosenkasse Biel bringt die betroffenen Stellen ganz durcheinander. Amélie erhält Briefe von allen Stellen, teilweise, um die genau gleichen Auskünfte einzuholen. Wir sind müde und ratlos. Jedes Mal bringen wir alle verlangten Dokumente mit und jedes Mal heisst es nach einigen Tagen, dass wir trotzdem noch dieses und jenes Dokument einreichen müssten. Nun ist bereits Mitte Oktober und Amélie konnte weder die Miete noch die Krankenkasse für den laufenden Monat bezahlen, schon wieder. Auch den Besuch bei einem Psychologen hat sie nach einem ersten Treffen aus Angst vor einer Rechnung abgesagt. Zuvor hatte sie von ihrer Hausärztin eine Rechnung erhalten, die sie nicht bezahlen kann. Sie kommt ihrer anfänglichen Situation wieder sehr nahe.

Ich wende mich an Frau Engerer vom Sozialdienst Bern und bitte sie, sich beim Sozialdienst Biel zu erkundigen, was los ist. Sie erhält keine Antwort. In solchen Situationen fühlt man sich ohnmächtig. Ich frage Frau Engerer, wie es möglich ist, Beschwerde zu erheben, denn ich finde nirgends einen Hinweis darauf. Frau Engerer sagt, dass es eigentlich nicht möglich ist, Beschwerde zu erheben, wenn keine Verfügung vorliegt. Womöglich gäbe es eine Ombudsstelle. Auf jeden Fall könnten wir ein Akteneinsichtsgesuch machen. Ich bedanke mich bei ihr. Aber eigentlich will ich nur, dass der Sozialdienst Biel reagiert. Die Kraft und Zeit, uns an eine Ombudsstelle zu wenden, haben wir gar nicht. Sowieso würde auch das Tage dauern. Es ist, als ob eine ertrinkende Person in der Badi per Megafon darüber informiert wird, dass sie die herumstehenden Rettungsschwimmer*innen verklagen darf. Es wäre zwar richtig, es zu tun, aber die betroffene Person ist gerade anderweitig beschäftigt.

Schliesslich erhält Amélie ihren ersten Termin am Schalter beim Sozialdienst Biel für den 22. Oktober. Unterdessen hatte die Arbeitslosenkasse entschieden, dass Amélie für den August 81.95 und für den Monat September 294.30 Franken Arbeitslosengeld erhält. Dieses überweist die Kasse direkt an den Sozialdienst Bern. Beim Gespräch am Schalter des Sozialdienstes Biel geht es dann direkt um das Budget von Amélie. Eine Prüfung ihres Anspruches erübrigt sich, weil der Sozialdienst Bern das schon getan hat und alle Dokumente eingereicht wurden. Allerdings machen uns die beiden Angestellten klar, dass der Sozialdienst Biel Amélie als 100% arbeitsfähig einstuft, weil der Sozialdienst keine Ausbildungen bezahlt. Deshalb müsse sie ihr beim RAV und der Arbeitslosenkasse angegebenes Pensum von 60% auf 100% erhöhen, damit es mehr Arbeitslosengeld gibt und der Sozialdienst damit weniger bezahlen muss. Jede Stelle kämpft um ihre Ressourcen. Also folgt nochmals ein Gang zum RAV und zur Arbeitslosenkasse in Biel, um die Anpassung vorzunehmen. Wieder ein Tag um, denn Schalterzeiten sind Schalterzeiten. Am 29. Oktober erhält Amélie erstmals Unterstützung vom Sozialdienst Biel: 715.35 Franken für den Monat Oktober, exklusive der Krankenkassenprämie, für die sie Prämienverbilligungen erhält und die den Sozialdienst ungefähr 50.– Franken pro Monat kostet.

Am 27. November schliesslich hat sie ihren ersten Termin mit einer Sozialarbeiterin vom Sozialdienst Biel, über zwei Monate, nachdem das Dossier beim Sozialdienst Biel komplett war, nämlich am 17. September. In diesem Fall geht es nicht mehr um die Eröffnung der Entscheidung, sondern darum, Amélies Situation und die nächsten Schritte zu besprechen. Wie schon Frau Engerer vom Sozialdienst Bern ist Frau Mast* sehr zuvorkommend. Entgegen den Aussagen des Sozialdienstes Bern und denjenigen, die wir am Schalter in Biel erhalten haben, wird Amélie aufgeklärt, dass die Arztrechnungen ab Oktober vom Sozialdienst Biel übernommen werden. Leider wurde die offene Arztrechnung im September ausgestellt. Die erste Mahnung hat Amélie nämlich schon erhalten.

Der Weg ist noch lang

Mittlerweile wird Amélie vom Sozialdienst Biel unterstützt. Damit hat sich die Situation etwas entschärft. Beim Betreibungsamt Biel konnte sie nachweisen, dass sie von der Sozialhilfe abhängig und zurzeit zahlungsunfähig ist. Davor standen nämlich Pfändungsbeamte des Betreibungsamtes Biel vor ihrer Haustür, während sie gleichentags vor dem Betreibungsamt in Ostermundigen zu erscheinen hatte. Vor Kurzem konnte sie zudem mit einer der bisherigen Mitbewohnerinnen in eine andere Wohnung in Biel ziehen, was für sie weniger Stress bedeutet. Zurzeit sucht sie eine Arbeit. Findet sie eine, sollte sie auch ihre Schulden abzahlen können. Sie belaufen sich auf einige Tausend Franken. Seit einigen Wochen geht sie zu einer Psychiaterin, die ihr vom Sozialdienst einer Universität vermittelt wurde. Diese wiederum hat sie an eine andere Psychiaterin in Biel verwiesen, die ihr erstmals gesagt hat, dass ihre Symptome klar auf eine Depression hinweisen, und ihr Antidepressiva verschrieben hat. Langsam kann sie auch wieder an ihr Studium denken und sich ihrem Praktikumsbericht und der Masterarbeit widmen.

Der Weg ist aber mit Rückschritten gepflastert. Vor allem die strukturlosen Tage setzen Amélie zu, kombiniert mit einem Gefühl, ständig tausend Dinge erledigen zu müssen. Die Tage, an denen es ihr nicht gut geht und sie das Haus kaum verlässt, wurden kürzlich wieder mehr. Zuzuhören und mit ihr zu diskutieren, was helfen könnte, kostet sehr viel Kraft und beginnt meistens jeden Tag wieder von vorne. Darüber hinaus bestehen weitere Baustellen, so zum Beispiel bei den Schulden: Neuerdings wird Amélie nicht nur für die unbezahlten Krankenkassenprämien und Steuern betrieben, sondern auch für das zinslose Darlehen vom Kanton Bern. Dieses haben wir aber letztes Jahr zurückbezahlt, als sich Amélie finanziell in einer sehr ähnlichen Situation befand. Damals halfen meine Eltern aus.

Noch immer wendet Amélie ein hohes Pensum für Termine, das Beantworten von Briefen oder telefonische Abklärungen auf, ganz zu schweigen von den Kontakten mit weiteren involvierten Stellen wie dem Betreibungsamt, der Schuldenberatung, der kirchlichen Fürsorge, dem Sozialdienst der Universität oder der Krankenkasse. Sie muss mehr Zeit darauf verwenden, ihre Situation zu rechtfertigen, als etwas an ihr verändern zu können. Alleine die Kosten, die die Prüfung ihrer Unterlagen in Anspruch genommen haben, dürften die erhaltenen Unterstützungsleistungen bei Weitem übertreffen. Klar kann es sein, dass Amélies Situation ein wenig komplizierter ist als diejenige ausgesteuerter Sozialhilfebezüger*innen. Das alleine rechtfertigt aber die Ineffizienz der geleisteten Hilfe keineswegs. Ich konnte das erste Mal in meinem Leben nachvollziehen, wie Menschen in der Schweiz durch alle Maschen fallen können. Und wie es möglich ist, mit allem überfordert zu sein, selbst damit, irgendwo Hilfe für die eigene Überforderung zu finden.