Neuer BAKOM-Direktor ist Gast bei Journal B

von Willi Egloff 3. Juni 2020

Am 1. Juli übernimmt Bernard Maissen das Amt des Direktors des Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Zuvor noch, am 23. Juni, ist er Gast an der Mitgliederversammlung des Trägervereins von Journal B. Er wird dort über die medienpolitischen Pläne des Bundes informieren.

Es sind komplizierte Zeiten für die Schweizer Medien. Den Tageszeitungen brechen die Werbeeinnahmen weg, und die Einnahmen aus dem Onlinegeschäft verharren auf tiefem Niveau. Dem Fernsehen geht es ähnlich, wobei dort erschwerend noch dazu kommt, dass immer weniger Leute linear fernsehen: Das Publikum ist zwar vorhanden, aber es schaut zunehmend zeitverschoben fern und überspringt dabei die Werbeblöcke. Auch dies reduziert die Werbeeinnahmen.

Etwas weniger von der Abwanderung der Werbung betroffen waren bis anhin die Radiosender. Die SRG-Sender schon deshalb nicht, weil sie gar keine Werbung senden, die Lokalradios nicht, weil sie eine sehr spezifische Werbekundschaft haben, die auf das lokale Radiopublikum ausgerichtet ist. Mit den Corona-Massnahmen hat sich auch dies geändert: Als Folge des Wegfalls kultureller Veranstaltungen, von Märkten und lokalen Verkaufsaktionen und mit dem Unterbruch von Dienstleistungen blieben auch die darauf bezogenen Werbeaufträge weg. Nun fehlen auch den kommerziellen Privatradios die Werbeeinnahmen.

Der Ruf nach dem Staat

Jahrzehntelang hatten sich Zeitungen, kommerzielles Fernsehen und kommerzielle Radios durch Werbung finanziert. Nicht der Verkauf von Inhalten war ihre Geschäftsgrundlage, sondern der Verkauf von Werbeflächen. Jetzt müssen sie überrascht feststellen, dass dieses Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert. Google, Facebook und all die andern Social Media haben ihm den Boden unter den Füssen weggezogen. Und der Corona-Lockdown hat den Fall noch beschleunigt.

Nun kann offenbar nur noch der Staat die Lage retten. Ausgerechnet die grossen Presseverlage, die sich jahrzehntelang jede staatliche Regulierung verbeten haben und jeden Ruf nach einem Minimum an Service-public-Auflagen als Verletzung der Pressefreiheit diffamierten, rufen jetzt plötzlich nach staatlicher Hilfe. Sie wollen Geld vom Staat, um die Verbreitungskosten für ihre Produkte zu senken, und sie wollen einen Ersatz für die Ausfälle ihrer Werbeeinnahmen erhalten. Sowohl der Bund als auch die Kantone sollen ihnen durch Mediensubventionen aus der Patsche helfen.

Bereits haben diverse Parlamentsmitglieder in Vorstössen eine solche Hilfe gefordert, und der Bundesrat hat sie auch schon grundsätzlich in Aussicht gestellt. Die entsprechenden Gesetze werden zur Zeit im Parlament beraten. Dabei ist nicht alles neu, was vom Bundesrat vorgeschlagen wird: Eine Verbilligung von Posttaxen für den Versand von Zeitungen gab es schon bisher in einem gewissen Umfange, und private Radio- und Fernsehstationen wurden schon bisher durch Gelder aus den staatlichen Radio- und Fernsehabgaben massiv unterstützt. Diese Subventionen sollen nun erhöht und auch inhaltlich verändert werden. Zusätzlich sollen insbesondere auch Onlinemedien erstmals in die Förderung einbezogen werden.

Innerhalb der Verwaltung ist das Bundesamt für Kommunikation für diese Geschäfte zuständig. Dessen zukünftiger Direktor Bernard Maissen wird an der Mitgliederversammlung des Trägervereins vom 23. Juni 2020 im Parkcafé Orangerie Elfenau über den Stand dieser Gesetzesvorhaben berichten.

Förderung von Onlinemedien

Für Journal B ist selbstverständlich die in Aussicht gestellte Förderung von Onlinemedien von besonderer Bedeutung. Die bisherigen Erfahrungen von Journal B, aber auch viele andere Projekte in der Schweiz, haben gezeigt, dass der Betrieb eines Onlinejournals nicht aus Einnahmen von Abonnentinnen und Abonnenten finanziert werden kann. Es kommt dazu, dass die Errichtung einer Bezahlschranke für ein Onlinemedium keinen wirklichen Sinn macht, weil sie die Verbreitung der Inhalte massiv einschränkt und damit dem Ziel eines überall zugänglichen öffentlichen Informationsdienstes entgegen steht. Journal B stellt seine Inhalte daher frei zugänglich ins Netz und finanziert sich ausschliesslich durch freiwillige Beiträge seiner Mitglieder.

Eine staatliche Subvention wäre ohne Zweifel eine wichtige Ergänzung zu dieser Finanzierung. Aber welchen Onlinemedien soll sie zukommen? Können beliebige Plattformen Geld erhalten, oder werden bestimmte inhaltliche und qualitative Mindestanforderungen vorausgesetzt? Ist die Subvention an Leistungsaufträge gekoppelt, welche erfüllt werden müssen?

Die gleichen Fragen stellen sich natürlich auch für den geplanten Ausbau der Presseförderung. Wird es auch dort Leistungsaufträge geben, welche die geförderten Zeitungen erfüllen müssen? Oder genügt es, bedrucktes Papier zu versenden, um in den Genuss von Subventionen zu kommen? Und nicht zuletzt: Sollen wirklich auch Verlage unterstützt werden, die ihren Aktionärinnen und Aktionären – direkt oder indirekt über die Mutterunternehmen – millionenschwere Dividendenzahlungen ausrichten? Wie passen Erbringung einer öffentlich Aufgabe mit staatlicher Unterstützung und privates Gewinnstreben zusammen?

Der Klärungsbedarf ist gross. Wohl kaum jemand ist geeigneter, hier vertiefte Informationen zu liefern als der Direktor des zuständigen Bundesamtes, Bernard Maissen.