Medienpolitische Rauchpetarden aus Bern

von Willi Egloff 6. September 2019

Der Bundesrat will kein neues Bundesgesetz über elektronische Medien. Trotzdem will er Online-Medien finanziell unterstützen. Wie diese Förderung aussehen soll, scheint aber noch niemand zu wissen.

«Der Bundesrat wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten. Dieses sieht finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor», verkündete Simonetta Sommaruga an einer Medienkonferenz von Ende August. Seither rätselt die interessierte Öffentlichkeit, was damit gemeint sein könnte.

Paywall als Subventionsvoraussetzung?

Zwar scheint die bundesrätliche Medienmitteilung inhaltlich klar zu sein: «Unterstützt wird, wer digitale Medieninhalte verkauft und auf diesem Weg eine längerfristige Finanzierbarkeit der journalistischen Leistungen im Onlinebereich anvisiert», heisst es dort. Voraussetzung wäre also eine Bezahlschranke. Frei zugängliche Plattformen würden demzufolge nicht unterstützt.

Für den Raum Bern würde das etwa bedeuten, dass einzig die Online-Dienste von «Bund» und «BZ» unterstützt werden könnten. Diese beiden Blätter verstecken ihre Inhalte hinter Paywalls, da sie so verhindern wollen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Abonnements abbestellen und die Zeitung nur noch gratis im Internet lesen. Beide Zeitungen gehören der Zürcher Tamedia AG, die jährlich rund 250 Millionen verdient und hohe Dividenden ausbezahlt. Ausgerechnet dieses Unternehmen soll also vom Bund noch ein paar Fördermillionen kassieren.

Die Reaktionen auf diesen absurden Vorschlag sind entsprechend empört. «Subventionsübung für etablierte Schweizer Verleger ist abzubrechen», titelt der Verband Schweizer Online-Medien in einer Mitteilung. Robert Ruoff moniert in der «Medienwoche», mit diesem Modell fördere der Bundesrat weder die Vielfalt noch die Qualität der Medien, sondern finanziere einfach ein überholtes Geschäftsmodell. Sie und viele andere Kritikerinnen und Kritiker des Vorschlags haben natürlich recht: Mit einer so verstandenen Förderung sind Subventionen nicht mehr als Beiträge des Bundes zur Erhöhung der Dividenden der grossen schweizerischen Zeitungsverlage.

Was sind Bezahlmedien?

Aber ist was der Bundesrat vorschlägt wirklich ein so offensichtlicher Unfug? Eine Rückfrage beim zuständigen Bundesamt lässt zumindest Zweifel aufkommen. Nein, eine Paywall sei nicht Voraussetzung für die Subventionierung, heisst es dort. Auch Online-Medien ohne Bezahlschranke, die über Mitgliederbeiträge oder durch Sponsoring finanziert würden, seien «Bezahlmedien». Und auf konkrete Nachfrage: Ja, auch frei zugängliche Online-Medien wie «Journal B», «tsüri.ch» oder «zentralplus.ch» könnten mit Unterstützung rechnen. Keine «Bezahlmedien» wären demgegenüber etwa «blick.ch» oder «20min.ch».

Haben wir da etwas falsch verstanden? Hat sich die zuständige Bundesrätin unklar ausgedrückt? Enthält die bundesrätliche Medienmitteilung missverständliche Formulierungen? Oder weiss der Bundesrat einfach noch gar nicht, was er wirklich will?

Medienförderung muss Förderung der Vielfalt sein

Eigentlich müsste die Zielsetzung aufgrund von Art. 93 der Bundesverfassung ja klar sein. «Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone», heisst es dort. Dies gilt nicht nur für Radio und Fernsehen, sondern auch für «andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen». Wenn sich der Bundesrat also auf diese Verfassungsbestimmung beruft, um Online-Medien zu unterstützen, so darf es dabei nicht um wirtschaftliche Strukturerhaltung gehen, sondern einzig um die Erbringung bestimmter publizistischer Leistungen in einem föderalistischen Umfeld.

Dabei ist die Errichtung von Bezahlschranken das genaue Gegenteil dessen, was zur Förderung der kulturellen Entfaltung und der freien Meinungsbildung erforderlich ist. Der Zugang zu Information und Bildung wird nicht dadurch erleichtert, dass er von einer Geldleistung abhängig gemacht wird. Und die bisherigen Erfahrungen rund um den Globus haben mit aller Klarheit gezeigt, dass Bezahlmodelle ohnehin nur in sehr grossen Ballungsräumen funktionieren können.

Der bereits erwähnte Beitrag in der «Medienwoche» bringt die Sache daher auf den Punkt: «Öffentliches Geld gibt es, erstens, nur mit einem Leistungsauftrag. Und gefördert werden, zweitens, nicht mehr die Medien, gefördert wird qualifizierter, vielfältiger Journalismus». Wie das umgesetzt werden kann, weiss das Bundesamt für Kommunikation bestens: Es praktiziert diese Förderung in Form der Aufteilung der Radio- und Fernsehgebühren auf die verschiedenen Akteurinnen und Akteure seit vielen Jahren und mit hör- und sichtbarem Erfolg.

Bevor der Bundesrat seine Strategie für die Förderung der Online-Medien ein nächstes Mal vorstellt, muss er daher wohl noch etwas nachbessern. Sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch hinsichtlich der Kommunikation. Die bundesrätliche Medienmitteilung von Ende August war eine Rauchpetarde, welche mehr vernebelt als erklärt hat. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Rauch rasch verziehen wird, damit über Inhalte diskutiert werden kann.