Der Plan von der Terrassensiedlung

von Fredi Lerch 22. Oktober 2013

Es gibt ein einfaches Argument, warum es falsch ist, die Totalunternehmerin Losinger Marazzi AG federführend planen zu lassen: Die Sandrainstrasse hat zwei Seiten. Ein Gedankenspiel mit zwei Schlüssen.

Nach dem Entscheid der Stadtregierung über den nächsten Planungsschritt auf dem Gaswerkareal hat Journal B nachgefragt: Zuerst in den betroffenen Quartieren Marzili und Sandrain, wo man sich übergangen fühlt; danach bei drei Berufsverbänden von Planern, Architekten und Ingenieuren, die fordern, die Stadt müsse bei einer solchen Planung die Federführung übernehmen.

Klar: Die Quartiere sind zur Partizipation eingeladen worden und haben mitgeredet (wo steht geschrieben, dass man ihnen auch zuhören werde?). Und klar: Die Fachleute sind allesamt Kleingewerbler und also missgünstig; wären sie in der Rolle der Losinger Marazzi AG, würden sie anders reden.

Diese Einwände sind nicht ganz falsch. Darum muss, wer behauptet, Stadtplanung sei nicht delegierbar, die Frage beantworten: Warum nicht?

Als Stadtplaner-Stagiaire unterwegs

Geht man von der Tramstation Sandrain in der langgezogenen Linkskurve die Sandrainstrasse hinunter, so kommt man zuerst durch beidseits lückenlos bebautes Gebiet. Bei der Abzweigung Lindenaustrasse, die zum Schönausteg hinunter führt, öffnet sich rechts das Gelände Richtung Aareufer: Zuerst folgt der Sportplatz Schönau, danach die teilweise bewaldete Fläche des Gaswerkareals.

Auf der linken Strassenseite bricht die Reihe der Wohnhäuser ungefähr auf der Höhe des Jugendzentrums Gaskessel mit der Hausnummer 30 ab. Es folgen ein Rasenstreifen, durch den ein geschwungener Fussweg über die Geländestufe aufwärts führt, und ein etwa 150 Meter langer, waldartiger Baumbestand, der den ganzen Abhang bedeckt. Stadteinwärts danach das Haus mit der Nummer 18a.

Der Einbezug dieses bewaldeten Streifens in die Planung würde zweifellos das Gaswerkareal schonen.

Fredi Lerch

Als Laie denkt man: Der Einbezug dieses bewaldeten Streifens in die Planung würde zweifellos einen Beitrag zur Schonung des Gaswerkareals leisten, wenn denn hier tatsächlich 50’000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche Wohnraum gebaut werden sollen, wie die Stadtregierung es will. Geplant werden könnten hier entweder Häuserblocks beidseitig der Sandrainstrasse oder ein Strassentunnel, über den eine Terrassensiedlung gebaut werden könnte.

Einwand eins! Der Boden auf der Seite des Gaswerkareals gehört dem EWB. Wenn sich das EWB nicht für die andere Strassenseite interessiert, muss man auch nicht über sie reden. – Falsch! Für die EWB-Parzelle verfügt die Stadt Bern über ein «reglementarisches Vorkaufsrecht». Wenn die Stadt will, bestimmt sie, nicht das EWB.

Einwand zwei! Der Wald ist geschützt und darf nicht gerodet werden. – Doch! Laut stadtbernischem Zonenplan liegt der bewaldete Streifen in der Wohnzone. Auch die fehlenden Strassennummern 28, 26, 24, 22 und 20 weisen darauf hin, dass hier die Fachleute schon früher mit weiterem Häuserbau gerechnet haben.

Einwand drei! Man weiss ja nicht einmal, wem Fussweg und Wäldchen gehören. – Doch! Der Streifen tangiert vier Parzellen. Die Parzelle 675 mit dem Fussweg gehört der Einwohnergemeinde Bern. Die anschliessenden bewaldeten Parzellen 3216, 3215 und 3156 gehören der Wohnbaugenossenschaft Pro Domo Bern, die unter anderem oberhalb dieser Geländestufe, an der Bürenstrasse Wohnblocks besitzt – insbesondere für Bundespersonal. Präsident des Genossenschaftsteils an der Bürenstrasse ist Urs Spicher, der auf klare Fragen klare Antworten hat.

Gehören diese Parzellen der Genossenschaft Pro Domo, oder nutzt sie sie bloss im Baurecht?

Urs Spicher:

Die Parzellen sind im Eigentum der Genossenschaft.

Hat die Genossenschaft für den Waldstreifen irgendwelche Überbauungspläne?

Nein. Wir werden in den nächsten Jahren genug damit zu tun haben, unsere Wohnblöcke aus dem Jahr 1947 zu renovieren.

Hat im Zusammenhang mit der Planung auf dem Gaswerkareal das Stadtplanungsamt je Kontakt aufgenommen mit Pro Domo?

Nein.

Gab es Kontakte mit dem EWB oder mit der Losinger Marazzi AG?

Nein, keine.

Angenommen, das Stadtplanungsamt würde sich bei Pro Domo melden und sich für die Überbauung der bewaldeten Teile der Parzellen interessieren: Was würden Sie dazu sagen?

Ich persönlich gar nichts. – Die Grundstücke der Genossenschaft sind grundsätzlich unverkäuflich. Zu ändern wäre das nur in Rücksprache mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik und nach einer Statutenänderung durch die Generalversammlung der Genossenschaft.

Soweit die Aussagen von Urs Spicher.

Wer schützt die öffentlichen Interessen?

Zwischenhinein habe ich an diesem Tag immer ein bisschen an der von mir favorisierten Terrassensiedlung gezeichnet: Wie ein Urbanitätsdelta mäandert meine Siedlung über den neuen Sandrain-Strassentunnel hinunter und auf das Gaswerkareal hinaus; in lockerer, unregelmässig durchbrochener Struktur, durchsetzt mit Fensterfronten, Strauchgrün und einigen kleinen Gemeinschaftsplätzen auf verschiedenen Etagen.

Stadtplanung ist die Optimierung eines nicht begrenzten räumlichen Kontexts.

Fredi Lerch

Bevor ich die Frage klärte, wohin der Gaskessel in Richtung «Kreativcluster» im Bereich der Monbijoubrücke verschoben werden könnte, habe ich für diesmal Feierabend gemacht. Mein Tag als autodidaktischer Stadtplanungs-Stagiaire hat mir aber immerhin folgendes klar gemacht: Es gibt einen fachlichen und einen politischen Grund, warum die Federführung bei der Planung auf dem Gaswerkareal – im Sinn der eben eingereichten GB/JA!-Motion – zurück zur Stadt muss:

1. Unter dem stadtplanerischen Blickwinkel ist es falsch, eine Arealentwicklung zu befürworten, die an der Grenze des EWB-Grundeigentums aufhört. Die Sandrainstrasse hat zwei Seiten. Stadtplanung ist nicht Parzellenoptimierung, sondern Optimierung eines nicht eigentumsrechtlich begrenzten räumlichen Kontexts. Die Marazzi Losinger AG steht schon deshalb vor einer nicht lösbaren Aufgabe, weil sie auf eine falsch gestellte Frage keine richtigen Antworten finden wird.

2. Politisch gesehen gibt es richtig und falsch nur in Bezug auf vorausgesetzte Interessenlagen: Die vom Gemeinderat auf dem Gaswerkareal geschützten Interessen sind die privaten des EWB (möglichst kostengünstige Sanierung der Altlasten im Boden) und der Losinger Marazzi AG (Privilegierung als Totalunternehmerin mit der Option, später das EWB-Areal im Baurecht zu übernehmen und als Bauunternehmung das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs zu realisieren). «Wir sind trotzdem ergebnisoffen», hat die Firma Berns Öffentlichkeit schon vor längerem beruhigt (Berner Zeitung, 12. Dezember 2012).

Die Bevölkerung erwartet, dass rotgrüner Politik zum Durchbruch verholfen wird.

Fredi Lerch

Auch eine bürgerlich dominierte Stadtregierung, die private so klar vor öffentliche Interessen stellen würde, müsste sich fragen lassen, in wessen Dienst sie steht. Höflich erinnert Journal B die aktuelle Stadtregierung deshalb hiermit daran, dass ihre rotgrüne Mehrheit einer ebensolchen in der Bevölkerung entspricht, die erwartet, dass in dieser Stadt rotgrüner Politik zum Durchbruch verholfen wird.