Ein Hilfspaket zum Wohle aller

von Christoph Reichenau 8. Juni 2020

Ende April hat der Kleine Burgerrat der Burgergemeinde Bern Corona-Soforthilfe von 1,2 Millionen Franken beschlossen, um für viele die finanziellen Folgen des Lockdowns zu mildern: Unkompliziert, rasch und weder auf BurgerInnen, noch auf Bern beschränkt.

Das Gespräch mit Bernhard Ludwig, dem Präsidenten der Burgergemeinde Bern (BGBe) findet in einem schmucklosen Sitzungszimmer statt. Die gebotene Distanz ist gewährleistet. Der Ton ist direkt, sachlich, offen.

Das burgerliche Nothilfe-Paket besteht aus drei Teilen:

  • Mietzinserlass für rund 100 Gewerbetreibende (600‘000 Franken)
  • «Partnerhilfe» im sozialen und kulturellen Engagement (300‘000 Franken)
  • Beitrag an die Stiftung «I care for you» (300‘000 Franken).

Die Teile sind gesondert zu betrachten.

Mietzinserlass

Am Ursprung der Hilfe steht die Feld- und Forstkommission (FF) der BGBe. Die Kommission führt strategisch die burgerliche Domänenverwaltung und den Forstbetrieb; sie befasst sich mit grundsätzlichen Fragen der Bodenpolitik, der Raumentwicklung, des Bauens und der Wälder. Die FF ist wichtig. In ihrem Verantwortungsbereich fallen die wesentlichen Einnahmen der BGBe an: aus Mieten und aus Baurechten. Früh war der FF bewusst, dass der Lockdown Geberbetreibende in Schwierigkeiten führen würde. Zuerst entschied sich die Kommission in eigener Kompetenz für eine Stundung der Mieten auf zwei Monate. Schon bald merkte sie, dass die Stundung zu wenig half und wollte den Zahlungsaufschub in einen Mieterlass umwandeln. Doch der Erlass für rund 100 Gewerbetreibende für zwei Monate führt zu einem Ausfall von rund 600‘000 Franken. Dafür liegt die Zuständigkeit beim Grossen Burgerrat, dem Parlament der BGBe.

Was tun?  Die Satzungen der BGBe aus dem Jahr 2018 enthalten die Möglichkeit präsidialer Anordnungen: «Wenn die Angelegenheit keinen Aufschub erduldet» können die Präsidenten des Grossen Burgerrats (Parlament) und des Kleinen Burgerrats (Regierung) an Stelle dieser Behörden Verfügungen erlassen und weitere Anordnungen treffen. Präsidiale Anordnungen werden der zuständigen Behörde an der nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme unterbreitet. Das ist burgerliches Notrecht. Es kann nachträglich kritisiert, aber nicht abgeändert oder zurückgenommen werden.

Für den Betrag von 600‘000 Franken zuständig ist der Grosse Burgerrat. Also prüfte der Kleine Burgerrat das Geschäft. Unisono ermächtigte er den Präsidenten zum Mietzinserlass. Dieser hätte auch ohne Rückendeckung durch den Kleinen Burgerrat so handeln dürfen, hätte es aber – wie er einräumt – wohl nicht getan. Nun ist die Miete für zwei Monate gestrichen. Der Grosse Burgerrat mit seinen 40 Mitgliedern wird den Entscheid am 15. Juni debattieren – ohne Folgen in der Sache, vielleicht aber in Bezug auf das Vorgehen in einer anderen Angelegenheit, die «keinen Aufschub erduldet».

Die rund 100 entlasteten Betriebe fallen in zwei Kategorien: Viele konnten im Lockdown nicht tätig sein (z.B. eine Kunstgalerie); andere waren «halbbetroffen», etwa der Velohändler, der keine Räder verkaufen, wohl aber reparieren durfte. In diesen Fällen erfolgte der Erlass automatisch, ohne dass Gesuche gestellt werden mussten. Gesuche stellten Personen und Firmen, die sich als Härtefälle empfanden; ihre Anträge wurden geprüft, eine Handvoll aus dem Finanz- und Rechtssektor abgelehnt.

Beitrag an «I care for you»

Seit 2015 betreibt die Stiftung «I care für you» eine Crowdfunding-Plattform für humanitäre und soziale Projekte. Zu ihren Gründern gehört der Radiomann Roland Jeanneret, der einst das Gesicht der «Glückskette» war. Nach dem Lockdown im März ergänzte die Plattform ihre Tätigkeit und begann, Menschen in unmittelbarer Not zu unterstützen. Das Geld dafür kommt – zum Beispiel von der BGBe. 300‘000 Franken stellen die BurgerInnen zur Verfügung. Sie wollen, dass geholfen wird, kompetent und rasch. Die zur Verfügung stehenden Mittel und personellen Ressourcen der BGBe sind begrenzt. Damit eine Vielzahl von Gesuchen in kurzer Zeit behandelt werden kann, sucht sich die BGBe eine handlungsfähige Partnerin.

Die Hilfszahlungen der Stiftung entsprechen den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Unterstützungsberechtigt aus den Mitteln der BGBe sind Personen im Kanton Bern. «I care für you» informiert die BGBe regelmässig; bisher wurden gegen gegen 80 Auszahlungen für insgesamt rund 230‘000 Franken vorgenommen. Die Behandlung erfolgte innert vier Arbeitstagen.

Wären die 300‘000 Franken ein Verpflichtungskredit, also eine Investition mit einem direkten Gegenwert, könnte der Kleine Burgerrat sie sprechen. Als Unterstützung sind sie finanzrechtlich ein Nachtragskredit zum Budget in der Zuständigkeit des Grossen Burgerrats. Deshalb musste auch hier zur präsidialen Anordnung gegriffen werden.

«Partnerhilfe»

Von den insgesamt 300‘000 Franken verfügen die Förderkommission für die Künste und die Sozialkommission über je 100‘000 Franken. Das restliche Drittel ist präsidiale Reserve und wird je nach Bedarf im Kultur- oder im Sozialbereich eingesetzt.

Im Bereich der Kunst und Kultur wird das Geld in zwei Formen eingesetzt. Bei früher bereits behandelten Gesuchen wird der zugesagte Beitrag jetzt ausbezahlt, auch wenn das Projekt oder Werk wegen Corona nicht stattfinden kann oder nicht zustande kommt. Und bei neu eingereichten Gesuchen erfolgt die Auszahlung eines Beitrags sofort, auch auf die Gefahr hin, dass nichts «herausschauen» kann. Man honoriert und ermöglicht die künstlerische Arbeit; deren Produkt ist nicht entscheidend. Die Behandlung der Gesuche ist Sache der Förderkommission Künste und das Management der Auszahlungen übernimmt die burgerliche Fachstelle für Engagements in Kultur und Gesellschaft.

Im Bereich des Sozialen gilt: Wir beobachten, was passiert, und helfen, wo es nötig ist. So wird dem Strassenmagazin «Surprise» mit 25‘000 Franken unter die Arme gegriffen, dessen Verkauf durch Arbeitslose eingestellt werden musste. Unterstützt wird ebenso der Entlastungsdienst Schweiz im Kanton Bern, der als Non-Profit-Organisation Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren betreut.

Warum – und wie weiter?

«Gewillt, für das Gemeinwohl in Stadt, Region und Kanton Bern zu wirken – langfristig denkend, sach- und lösungsorientiert» beginnt die Präambel der Satzungen der BGBe. Bernhard Ludwig sagt es prosaischer: «Die Burgergemeinde Bern ist keine Geldanhäufungsmaschine, sie muss zum Wohle aller da sein.»

1880 wurde in der BGBe der Burgernutzen aufgehoben, der in anderen Burgergemeinden des Kantons weiter besteht. Seitdem ist die rund 18‘000 Angehörige umfassende BGBe allgemeiner ausgerichtet und in ihren Investitionen und Aktivitäten weit über Bern hinaus engagiert. Das Generationenhaus am Bahnhofplatz, das Naturhistorische Museum, die Preise im kulturellen und sozialen Bereich sowie der Prix Effort für die Jungen – um nur wenige Beispiele zu nennen – zeugen davon.

Die Corona-Soforthilfe, die allen Menschen und Betrieben auch ausserhalb der BGBe zu Gute kommt, ist ein weiteres Beispiel. Zum ersten Mal wurden präsidiale Anordnungen angewendet, um rasch unterstützen zu können. Schon richten die Behörden der BGBe den Blick nach vorn und denken in Szenarien darüber nach, was das Virus noch bewirken kann, wie wir damit umgehen müssen, worauf wir uns im schlimmsten Fall einstellen müssen, wenn etwa die Erträge aus den Liegenschaften einbrechen. Dieser Blick nach vorn – nüchtern, klar, umsichtig – ist für die BGBe wichtig. Er ist indes – das Corona-Hilfspaket und viele ständige Unterstützungsleistungen in der Kultur und im Gesellschafts- sowie Sozialbereich zeigen es – auch darüber hinaus von Bedeutung.