In dubio pro refugio

von Yannic Schmezer 26. Oktober 2018

Das Solidaritätsnetz Bern setzt sich für geflüchtete Menschen ein, die in Not geraten. Journal B hat die Aktivisten und Aktivistinnen in ihrem Büro in Bümpliz besucht.

Was passiert, wenn alle Stricke reissen? Wenn jemand, der in die Schweiz geflüchtet ist und hier nach einer Bleibe oder Zuflucht sucht von allen Rechtsberatungsstellen abgewiesen wird. Wenn die Frist für eine Einsprache beinahe verstrichen ist und Anwälte und Anwältinnen bestenfalls noch Trost, aber keine Hilfe mehr spenden können.

Dann gibt es noch das Solidaritätsnetz Bern (Solinetz). «Das Solinetz ist das letzte Auffangnetz für Asylsuchende, die an anderen Stellen abgelehnt wurden», erklärt Lou Losinger, Aktivistin beim Solinetz. Matthias Rysler, seit 2014 dabei und hauptsächlich für die Rechtsberatung zuständig, ergänzt: «Anderorts zählt oft, ob die Beschwerde gegen einen negativen Entscheid des SEM (Anm. d. Red.: Staatssekretariat für Migration) Aussicht auf Erfolg hat. Nur dann erhält man Unterstützung.» Das Solinetz funktioniert ohne solche Zutrittsschwelle, das bescheidene Büro in Bümpliz ist für alle offen. Natürlich können auch Rysler und Losinger nicht zaubern, wenn eine Frist verstrichen ist, dann ist nichts mehr zu machen. Rysler ist jedoch überzeugt, dass gerade die Leute Hilfe am dringendsten benötigen, deren Erfolgschancen am niedrigsten sind. «Wenn jemand einen negativen Asylentscheid bekommt, gleichzeitig aber gute Chancen auf die Gutheissung einer Beschwerde hat, dann kann man die Person auch einfach zu einer Anwältin schicken, die dann eine Beschwerdeschrift verfasst und vom Gericht bei Gutheissung der Beschwerde für ihre Arbeit entschädigt wird. Dafür braucht es uns nicht.» Das Solinetz ist für die harten Fälle.

Von Kadyrow persönlich gefoltert

Das seien typischerweise Fälle im Zusammenhang mit der Dublin-Verordnung, erklärt Rysler. Das Dublin-Abkommen regelt die Zuständigkeit eines Staates für ein Asylverfahren. Kommt das SEM zum Schluss, dass die Schweiz nicht für das Asylverfahren einer Person zuständig ist, dann wird die Person in den zuständigen Dublin-Staat überstellt. Das Problem: Die Beschwerdefrist gegen einen solchen Entscheid beträgt gerade einmal fünf Arbeitstage. «Da brauchst du schon vor der Zustellung des Entscheids einen Anwalt, ansonsten macht das niemand so kurzfristig», sagt Rysler. Das Solinetz nimmt sich indessen auch solcher Fälle und verzeichnet bereits mehrere erfolgreiche Beschwerden. Ein solcher Einsatz bedarf jedoch grosser Flexibilität: «Wenn jemand zu uns kommt und die Beschwerdefrist noch drei Tage läuft, dann müssen wir innert Kürze sehr viel Zeit freischaufeln. Das geht natürlich oft auch an die Freizeit.», gibt Rysler zu bedenken.

Schwergewichtig berät das Solinetz derzeit Personen aus Tschetschenien. Das liegt jedoch nicht daran, dass es besonders viele Asylsuchende aus der autonomen Republik in Russland gäbe. In der Asylstatistik des SEM wird Tschetschenien jedenfalls nicht speziell erwähnt. Jedoch hätten viele der Tschetscheninnen und Tschetschenen, die in den letzten Jahren ein Asylgesuch in der Schweiz stellten, einen negativen Entscheid erhalten, obwohl sie in ihrer Heimat massiv gefährdet seien, berichtet Rysler. «In zwei Fällen gingen wir bis vor den UN-Ausschuss gegen Folter». In einem habe man bereits Recht erhalten, der zweite werde vermutlich auch erfolgreich ausgehen. Ausserdem hat das Solinetz die Kompetenzen für die Beratung von tschetschenischen Asylsuchenden. Sonja Troicher, freiwillige Mitarbeiterin beim Solinetz ist selber Tschetschenin und Rysler spricht fliessend Russisch.

Entsprechend seien die krassesten Erfolgsgeschichten des Solinetzes auch fast ausnahmslos tschetschenische Fälle. Rysler berichtet beispielsweise von einem älteren Herrn, der von Ramsan Kadyrow, dem tschetschenischen Diktator, persönlich gefoltert worden sei und dem die Flucht in die Schweiz gelang. Das SEM schenkte der Geschichte jedoch keinen glauben, weil sich der Mann in Widersprüche verstrickt hatte und wies das Asylgesuch ab. Dem Solinetz gelang die Vermittlung eines Anwalts, mit dessen Hilfe der Mann aus Tschetschenien erneut zu einem Interview zugelassen wurde und in der Folge einen positiven Entscheid erhielt. «Unter diesem Eindrücken leidet auch das Vertrauen in den Rechtsstaat», sagt Rysler. Das negative Bild des SEM bestätige sich auch im Austausch mit langjährigen Anwälten und Anwältinnen. Gleichzeitig relativiert Rysler: «Natürlich gibt es auch beim SEM Leute, die sehr gute Arbeit leisten. Wir sehen nun mal oft nur die Fälle, in denen schlechte Arbeit geleistet wurde.»

Eine Perspektive für die Zukunft

Das Solinetz setzt sich jedoch nicht nur im Bereich Rechtsberatung für Asylsuchende ein. Lou Losinger betreut zum Beispiel das Projekt «Kinderrechte selbstbestimmt». «Über die Jahre hat Matthias festgestellt, dass sich viele Personen mit prekärem Aufenthaltsstatus – also solche, die noch im Verfahren oder vorläufig aufgenommen sind – in einem Alter befinden, in dem berufliche Weiterbildung zentral und wichtig für ihre Integration ist», erklärt Losinger. Jedoch bekämen diese Jugendlichen in der Regel zu wenig Unterstützung. Man habe sich deshalb dafür entschieden bei der Glückkette die Finanzierung eines Integrationsprojekts zu beantragen. Mit Erfolg: Im Januar 2018 konnte «Kinderrechte selbstbestimmt» unter der Leitung von Losinger gestartet werden.

Seither unterstützt sie zusammen mit Freiwilligen eine Gruppe von Jugendlichen bei der Suche nach Praktika oder Lehrstellen. «Meine Aufgabe besteht derzeit darin, die Freiwilligen und die Jugendlichen zusammenzuführen und mit ihnen gemeinsam Ziele für die berufliche Zukunft zu erarbeiten», sagt Losinger. Die Freiwilligen werden ausserdem in den rechtlichen Grundlagen geschult, damit sie später beispielsweise allfällige Fragen zu Arbeitsbewilligungen von interessierten Lehrmeistern beantworten können. Damit Jugendliche ins Projekt aufgenommen würden, müssten sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, erklärt Losinger. So müsse der Aufenthaltsstatus zwingend prekär sein und die Jugendlichen müssten über ausreichende Deutschkenntnis für einen Lehrstellenantritt verfügen.

Das Solinetz macht im Bereich Asyl und Migration auch Informations-und Aufklärungsarbeit. Kürzlich nahm Losinger stellvertretend für das Solinetz am «Step into action» des Vereins Euforia im INFORAMA, dem Bildungs-, Beratungs- und Tagungszentrum für Land- und Hauswirtschaft des Kantons Bern, in Zollikofen teil. Bei dem Event ging es darum, Jugendliche an Berufsschulen und Gymnasien für globale Themen wie Klimaerwärmung, Armut oder Migration zu sensibilisieren. Losinger deckte den Bereich Migration ab. Die Reaktionen auf den Auftritt des Solinetz’ vielen bei den BerufsschülerInnen sehr gemischt aus. «Von sehr positiven Reaktionen bis zu offenem Rassismus war alles dabei», erinnert sich Losinger.

In dubio pro refugio

«Der Grundsatz ‚in dubio pro refugio’ (Anm. d. Red. Im Zweifel für die Zuflucht/den Flüchtling) muss dringend ernst genommen werden», gibt Rysler abschliessend zu bedenken. Zwar existiere der Grundsatz, jedoch habe er kaum Bedeutung. Ausserdem sei im Recht vieles relativ. Wie genau man einen Sachverhalt auslege und welchen Argumenten man mehr Gewicht gebe, habe immer auch eine subjektive Komponente, meint Rysler. «Ich wünsche mir deshalb, dass dieser subjektive Ermessensspielraum im Zweifelsfall konsequent für die Asylsuchenden ausgelegt wird», sagt er. Ob dieser Wunsch jemals in Erfüllung geht, steht in den Sternen. Bis dahin ist es das Solinetz, das die Meinungen der BürgerInnen und EntscheidungsträgerInnen zugunsten der Schwachen der Gesellschaft zu drehen versucht. Bisweilen mit Erfolg.